Das einzige Heilmittel gegen die Übel der Demokratie ist mehr Fördern der Demokratie. Die gewählten Volksvertreter dürfen nicht zu lange von der öffentlichen Meinung getrennt werden. 1/4 der Abgeordneten des Parlaments sollen jährlich wiedergewählt werden. Die Gemeinderäte werden jede zwei Jahre vollständig wiedergewählt. Die Oberhäupter der Verwaltungs-, Justiz- und Strafverfolgungsbehörden müssen vom Volk gewählt werden. Ihre Teilnahmeberechtigung ist gleich wie die des Präsidenten. Nach einer fünfjährigen Amtszeit dürfen sie innerhalb von sechs Jahren nach Ablauf ihrer Amtszeit nicht wiederberuft werden. Ihr Gehalt bleibt aber unverändert. Siehe die „Charta dauerhaften Friedens" für Details. §1.2 §4.3 §4.4 §4.10